Feuerwehr Test
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eingesetzte Kräfte
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Zu einem schon mittlerweile bekannten Einsatzstichwort (F-RWM) wurden die Kameradinnen und Kameraden der Einsatzabteilung am Nachmittag des 22. Septembers gegen 17.10 Uhr von der Leitstelle Waldeck-Frankenberg alarmiert.
Da es sich bei der anzufahrenden Adresse um einen ehemaligen Aussiedlerbauernhof mit einem bekannten Läufer- und Walkingtreff handelt, wusste man um die schwierige Wasserversorgung und die durch An- und Umbauten immer erweiterten Wohnflächen.
An der Einsatzadresse angekommen, nahm die Feuerwehrkräfte eine "Walkerin" in Empfang, die aufgrund eindeutiger Rauchmeldersignale den Notruf zur Leitstelle abgesetzt hatte.
Ihre zwischenzeitlich eigenen Bemühungen, die Bewohner oder einen Berechtigten der Liegenschaft ausfindig zu machen, führten jedoch zu keinem Ergebnis.
So machte sich der Einsatzleiter durch Erkundung selber ein Bild von der Lage, und "fand" in einer zum Wohn- und Wirtschaftsraum ausgebauten ehemaligen Scheune eine Berechtigte, die mit einem Schlüssel den Einsatzkräften den Zugang zu der vermeindlichen Wohnung ermöglichte.
Die hier installierten Rauchwarnmelder waren jedoch nicht ursächlich der Grund für eine ordnungsgemäße Auslösung nach einem Schadenereigniss.
Nach einer Überprüfung der Rauchwarnmelder, konnte der Leitstelle anschließend "Entwarnung" gegeben werden.
Nach einer guten 3/4-Stunde verließen die Kräfte die Einsatzstelle und stellten im heimischen Stützpunkt ihre Einsatzbereitschaft wieder her.
Auf der Rückfahrt informierte die Leitstelle die Fahrzeugführer zusätzlich noch über den Anflug des Rettungshubschraubers "Christoph 7", der weiterhin noch den Übungshof des Stützpunktes als Ausweichlandeplatz des Kreiskrankenhauses anfliegt.
Im Zusammenhang mit dem oben genannten Einsatz, weist die Feuerwehr nochmals darauf hin, das seit dem Jahr 2015 nach der Hessischen Bauordnung (HBO) eine allgemeine Rauchwarnmelderpflicht auch für Bestandsgebäude besteht. Hiernach müssen alle Schlafräume und Kinderzimmer, sowie Flure von Aufenthaltsräumen in bestehenden Wohnungen mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgerüstet sein.
Diese Rauchwarnmelder sind einmal jährlich auf ihre Funktionsfähigkeit hin zu überprüfen.