Feuerwehr Test
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12 Sep 2024 18:00 - 19:30 Uhr Übungsabend Jugendfeuerwehr |
19 Sep 2024 18:00 - 19:30 Uhr Übungsabend Jugendfeuerwehr |
20 Sep 2024 19:00 - 21:00 Uhr Übungsabend Einsatzabteilung |
Im Rahmen des Übungsabends am 08.12.2017 übergab Stadtbrandinspektor Friedhelm Schmidt der Feuerwehr Korbach neue Ausrüstung.
Eine Rettungsplattform, welche u.a bei LKW Unfällen eingesetzt werden kann, wird zukünftig auf dem Rüstwagen mitgeführt.
Um evtl. Verunreinigung bei der Löschwasserentnahme aus dem Hydrantennetz zu vermeiden, erhielt die Wehr zwei Rückflußverhinderer. Weitere Rückflußverhinderer werden im Laufe des nächsten Jahres beschafft.
Um die Sicherheit der Einsatzkräfte zu erhöhen, erhielt die Wehr 4 Kohlenmonoxid-Warner. Dieser Melder erkennt an der Einsatzstelle eventuelle Kohlenmnoxid Konzentrationen und schlägt "Alarm" um die Einsatzkräfte zu warnen.
Ein Nebellöschsystem (Fognails) ist zukünftig auf dem StLF 20/25 verladen, mit dem u.a. Brände in Zwischendecken bekämpft werden können.
Ausgetauscht wurde zudem noch das Lufthebersystem, dieses musste aus "Altersgründen" aussortiert werden.
Die Ausrüstung, im Wert von ~20.000 Euro dient vorallem der Sicherheit der Bevölkerung, da die Einsatzkräfte jetzt noch effektiver Hilfe leisten können.
Begegnet man im Straßenverkehr Einsatzfahrzeugen mit Blaulicht und Martinshorn, dann ist der Notfall nicht weit. Viele Verkehrsteilnehmer wissen in diesen Situationen nicht, wie sie sich verhalten sollen, reagieren falsch oder gar nicht und halten so die Retter von ihrer Hilfeleistung ab. Das Ende einer Einsatzfahrt ist oft genug ein Unfall. Aber auch durch Behinderungen im Großstadtverkehr geht den Einsatzkräften wertvolle Zeit verloren.
Um Verkehrsteilnehmern wichtige Verhaltenstipps zu geben, hat der ADAC gemeinsam mit der Polizeidirektion Hannover, der Feuerwehr Hannover und der Landesverkehrswacht Niedersachsen eine Broschüre mit dem Titel „Blaulicht und Martinshorn – was tun?“ herausgegeben. Sie informiert gleichzeitig darüber, wer wann die Sonderrechte nutzen darf und verdeutlicht anhand von Piktogrammen das richtige Verhalten in den am häufigsten auftretenden Gefahrensituationen.
Quelle: ADAC
Rettungsgasse
Rund 130.000 Verkehrsunfälle passieren jährlich in Hessen. Mehr als 20.000 Menschen werden dabei verletzt. Damit die Helferinnen und Helfer von Polizei, Feuerwehr und Rettungskräften auch schnell am Unfallort eintreffen können, sind sie auf die Unterstützung der Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer angewiesen. Unter Federführung des Hessischen Innenministeriums will die Landesregierung mit einer „Kampagne Rettungsgasse“ den Bürgerinnen und Bürgern die richtigen Verhaltensweisen für die verschiedenen Situationen im Straßenverkehr in Erinnerung rufen und sie für dieses wichtige Thema sensibilisieren.
Text: Pressestelle Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Den kompletten Pressetext und den Infoflyer zum Thema Rettungsgasse finden Sie über den Downloadlink.
Rauchmelder retten Leben
Derzeit gilt in 13 Bundesländern Rauchmelderpflicht. Berlin, Brandenburg und Sachsen haben die Einführung einer Rauchmelderpflicht angekündigt.
„Die Rauchmelderpflicht besteht nicht nur für vermietete Objekte, sondern auch für selbst genutztes Wohneigentum. Viele Eigentümer wissen dies nicht“, erklärt Christian Rudolph, Vorstand beim Forum Brandprävention e.V. Laut Erhebungen des Statistischen Bundesamtes stirbt in Deutschland durchschnittlich jeden Tag ein Mensch an den Folgen eines Brandes. 95 Prozent davon ersticken an giftigen Rauchgasen. „Rauchmelder hätten ihr Leben retten können“, ergänzt Rudolph und empfiehlt auch Eigentümern in Bundesländern ohne Einbaupflicht, Rauchmelder zu installieren.
In diesen Bundesländern besteht Rauchmelderpflicht
In Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein müssen Rauchmelder in allen Wohngebäuden installiert sein. Seit Jahresanfang gilt dies auch für Baden-Württemberg und Hessen. In Bayern, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen gilt die Einbaupflicht zunächst nur für Neubauten. Bestehende Wohngebäude sind in den kommenden Jahren nachzurüsten.
Einbau von Rauchmeldern ist meist Vermietersache
In den dreizehn Bundesländern mit Rauchmelderpflicht sind außer in Mecklenburg-Vorpommern die Eigentümer oder Vermieter für den Einbau der Rauchmelder verantwortlich.
In welchen Räumen müssen Rauchmelder installiert werden
Alle Kinder- und Schlafzimmer sowie angrenzende Flure müssen mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Grundlage dafür ist die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes.
Aus diesem Grund gibt es seit 2006 unter dem Motto: „Freitag der 13. könnte Ihr Glückstag sein“ den sogenannten Rauchmelder Tag.
Weitere Informationen zum Rauchmeldertag und zur Rauchmelderpflicht unter: www.rauchmelder-lebensretter.de
Unwetterwarnung für Kreis Waldeck-Frankenberg : |
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Es ist zur Zeit keine Warnung aktiv. |
Insgesamt sind 0 Warnung(en) aktiv. Weitere Informationen auf http://www.dwd.de Quelle: Deutsche Wetterdienst Letzte Aktualisierung 01/01/1970 - 01:00 Uhr |